Wie vieles unterliegt auch der Markt für Telekommunikationsdienste einem steten Wandel. Nicht zuletzt durch technologische Anpassungen, werden die Angebote der verschiedenen Anbieter immer wieder neu überarbeitet. So wirken sich die neuesten Änderungen nicht zuletzt im Telefonie Bereich (VOIP) auf die Preisgestaltung praktisch aller Telekommunikationsdienstanbieter aus.

Die sich daraus ergebende Konsolidierung der Preispolitik und deren Abo-Staffelungen, führen nicht immer zu befriedigenden Angeboten aus Sicht der Konsumenten. So wurden im Jahr 2015 z.B. bei der Swisscom beliebte DSL-Einzelangebote ohne große Ankündigung aus dem Sortiment genommen, um daraus Kombi-Abos zu lancieren.

«Internet – nur noch mit Zwangs-TV?»: Dieses große Fragezeichen bleibt natürlich. Gleichwohl die Frage, ob Neu- oder mutierende Kunden unter Umständen auf einmal mehr für dieselbe Leistung in einem Kombipaket bezahlen sollen. Wer wechseln will, sollte darum folgendes beachten.

1. Alternativen suchen

Wenn Sie in der glücklichen Lage sind und an einem Standort wohnen, wo Sie zwischen verschiedenen Anbietern wählen können, sollten Sie nichts überstürzen. Vergleichen Sie zuerst in Ruhe mit anderen Anbietern. Ein Wechsel könnte auch die Gelegenheit sein, das Sparpotenzial zu evaluieren. Dabei kann es sich lohnen, regionale Anbieter mit besser skalierbaren Angeboten zu suchen.

2. Bedürfnisse abklären

Überlegen Sie sich, zu welchem Nutzertyp Sie gehören. Dabei sind ebenfalls die Bedürfnisse der Familienmitglieder miteinzubeziehen.

Wie gross sind z.B. die Anforderungen an die Vielfalt der zu empfangenden TV-Sender? Sollen diese in hoher HD-Qualität empfangen werden? Ist Video On Demand ein Muss, damit sich Filme jeglicher Genres mieten lassen? Sollen Sportsendungen ein wesentlicher Bestandteil sein, oder reicht der Empfang regionaler TV-Sendungen?

Sofern Sie den bestehenden Radioempfänger bzw. den integrierten Receiver der Stereoanlage über den Antennenanschluss der Hausantenne oder ihres Kabelanbieters empfangen, sollten Sie sich beim neuen Anbieter erkundigen, auf welchen Kanälen die geliebten Radio-Sender (UKW-Wurfantenne, TV-Geräte, Internetradio) empfangen werden können.

Gehören Sie zu den Power-Surfern, welche täglich große Datenmengen downloaden oder vielleicht sogar ein eigenes Home-Office betreiben? Oder nutzen Sie das Internet nur gelegentlich, um zwischendurch den Börsenkurs oder das Wetter in Erfahrung zu bringen und nebenbei Ihre E-Mails zu verfassen?

Nutzen bis zu fünf Personen im Haushalt Internet, sollten Sie mindestens eine Bandbreite von 20 Mbit/s wählen. Erst recht, wenn hauptsächlich über WLAN gesurft wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Internet-Abo für Sie das richtige ist, fangen Sie immer mit einer tieferen Bandbreite an. Diese lässt sich in der Regel jederzeit auf eine höhere Performance erweitern. Haben Sie sich für eine für Sie zu hohe Bandbreite entschieden, sind Sie gezwungen diese während der 12-monatigen Vertragsdauer zu nutzen. Dasselbe gilt in der Regel beim Abschluss von Kombi-Abos!

3. Kündigung schreiben – aber richtig

Egal, ob Swisscom, Sunrise oder UPC Cablecom: Die Mindestvertragsdauer beträgt meistens 12 Monate, sofern nicht eine längere Mindestvertragsdauer vereinbart wurde. Die Kündigungsfristen können variieren. Bei Swisscom und UPC Cablecom betragen diese 2 Monate. Ein Rücktrittsrecht hat man meistens nur in den ersten zwei Monaten ab Vertragsbeginn. Am besten überprüfen Sie online über Ihr Kundenkonto, wann das Abo gelöst wurde, damit Sie die Kündigung rechtzeitig planen können. Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich und eingeschrieben erfolgen.

Wichtig

Als Mieter einer Wohnung können Sie den bestehenden TV-Kabelanschluss nicht selber kündigen. Wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung, dass diese die Kündigung fristgerecht für Sie erledigen soll. In der Regel lässt sich der monatliche Mietzins dadurch um den Abo-Betrag reduzieren.

4. Festnetzanschluss zügeln

Beim Festnetzanschluss gilt ebenfalls die 12-monatige Mindestvertragsdauer mit zweimonatiger Kündigungsfrist. Wer die Rufnummer zügeln will, muss diesen Vertragsteil nicht selber kündigen – aber frühzeitig daran denken, dem neuen Provider einen Vollmachtantrag zur Nummernportierung zu stellen. Denn zur Portierung braucht der neue Provider in der Regel ca. 2 Wochen.

Wichtig

Das Datum, an dem die Vollmacht beim neuen Provider eingeht, gilt als Eingangsdatum der Kündigung beim bisherigen Provider. Vollmachtformulare finden sich in der Regel innerhalb der Support-Übersichten der Provider-Webseiten.

Sofern Sie heute mehrere Telefonnummern über einen ISDN-Anschluss betreiben und somit über ISDN-Telefone verfügen, sollten Sie sich bei Ihrem zukünftigen Provider erkundigen, ob sich die ISDN-Telefone mit der zur Verfügung gestellten Hardware weiterhin nutzen lassen. Es gibt Provider z.B. SAKnet, welche entsprechende WLAN-Router mit S0-Bus zur Weiterverwendung Ihrer bestehenden ISDN-Infrastruktur anbieten, sofern Sie mehr als eine Festnetztelefonnummer benötigen.

5. E-Mail-Adresse zügeln

Immer dran denken: Wenn Sie beim gegenwärtigen Provider ein E-Mail-Konto haben und dieses oft nutzen, sollten Sie frühzeitig überprüfen, ob sich dieses danach noch weiterverwenden lässt. Manche Provider wie Swisscom bieten im Online-Kundenkonto freundlicherweise Weiterleitungsoptionen an. Beim Bluewin-Konto kann es z.B. vorkommen, dass danach die POP-Server und Postausgangsserver nicht mehr verwendet werden können, obwohl der Zugriff via Webmail weiterhin möglich ist.

Wichtig

Um sich unabhängig vom jeweiligen Provider zu machen, eröffnen Sie am einfachsten eine kostenlose E-Mail-Adresse bei einem unabhängigen Mail-Provider GMX, Gmail, Hotmail, etc. Die neue E-Mail-Adresse ist Ihrem Bekanntenkreis zwar einmal mitzuteilen, dafür sind bei einem zukünftigen Providerwechsel keinerlei Anpassungen mehr notwendig.

6. Wechsel von kupferbasierten auf Glasfaser-Hausanschluss

Sofern Sie den bestehenden kupfer-basierten zu einem Glasfaser-Hausanschluss wechseln möchten, sollten Sie sich bewusst sein, dass dabei Zusatzkosten entstehen können, sofern sich die Glasfaseranschlussdose nicht in demselben Raum befindet, wo die bestellten Dienste (TV, Internet, Telefon) genutzt werden.

Der Grund liegt an der benötigten Technologie der Ethernet-basierten Hausverkabelung. Diese aus der Computervernetzung bekannten Technik, bildet das Fundament heutiger moderner Hausverkabelungstechnik und gewährleistet eine störungs- und strahlungsfreie Signalübertragung sämtlicher verfügbaren digitalen Dienste. Aus diesem Grund werden zur Verteilung der Signale für den Betrieb weiterer TV-Geräte in zusätzlichen Räumen, die bestehenden Koaxialkabel inkl. deren Steckdosen, durch entsprechende Ethernetkabel und Multimediadosen ersetzt. Die Kosten für solche Anpassungen durch einen professionellen Installateur sind abhängig von der Anzahl Räume, in denen kabelbasierte Multimediadosen genutzt werden sollen. Es gibt Anbieter wie z.B. SAKnet, welche für die Raum zu Raum Verbindung durch einen geschulten SAK-Installateur zum Pauschalpreis von CHF 380.00 anbieten, sofern die Räume nicht mehr als zwei Stockwerke voneinander entfernt liegen. Weitere Räume werden je nach Aufwand berechnet.

Neben der stabilen und störungsfreien Signalübertragung in den mehrfach abgeschirmten Ethernet-Kabeln, ist diese kabelbasierte Übertragungsart für Menschen mit einer hohen Sensibilität für Elektrosmog zu empfehlen.

7. WLAN Abdeckung für den Betrieb von mobilen Geräten

Sofern Sie in Ihrem Haushalt mobile Geräte wie Smartphones, Tablet-PCs, iPADs und Notebooks betreiben möchten, benötigen Sie eine drahtlose WLAN-Verbindung, welche die mobilen Geräte mit dem Internet verbindet. Die meisten Provider stellen ihren Kunden einen WLAN-Router als Leihgerät zur Verfügung. Dieser WLAN-Router dient in der Regel zur Funkabdeckung für den Hauptnutzungsraum.

Abhängig von der Beschaffenheit der Wände (Beton, Holz, Armierungseisen, etc.) zu den angrenzenden Räumen oder Stockwerken, lässt sich eine genügende Funkleistung nicht immer garantieren. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor dem Providerwechsel überlegen, welche Räume mit einem stabilen WLAN-Signal zu versorgen sind. Bestehende Räume mit Multimediadosen lassen sich problemlos mit zusätzlichen Access Points zur erweiterten WLAN-Abdeckung ausbauen.

8. Alte Router und TV-Boxen retournieren

Nach erfolgtem Providerwechsel sind die Leihgeräte (Router, Set-top-Boxen, TV-Fernbedienung, etc.) an den ehemaligen Provider zu retournieren. Die meisten Provider stellen ihren Kunden dazu vorfrankierte Etiketten zu Verfügung, sodass keinerlei Versandkosten anfallen. Die Swisscom nimmt z.B. ihre Router auch über die K-Kiosk-Verkaufsstellen zurück. Im Zweifelsfall fragen Sie aber besser kurz über die (Gratis-)Hotline der Provider nach frankierten Etiketten.

 

Ich hoffe, dieser Beitrag konnte Sie beim Entscheid für den Providerwechsel unterstützen.

Über einen Kommentar zu Ihren persönlichen Erfahrungen würde ich mich bestimmt nicht alleine freuen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Suche Ihres idealen Providers.

Herzlichst
Urs Kobler


Webmaster
Webmaster

Urs Kobler ist Autor und Inhaber der Unique Service Kobler GmbH mit Sitz in der Schweiz.

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